Wärmeschutznachweis

Zur Erlangung der Baugenehmigung ist ein Wärmeschutznachweis erforderlich. Dies gilt für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude.

Aus dem Wärmeschutznachweis geht die Einhaltung der Bedingungen der jeweils geltenden Energieeinsparungsverordnung hervor.

Soll mit Fördermitteln gebaut werden, ist er Beleg für die Einhaltung der Anforderungen der gewählten Förderprogramme.

Aus dem Nachweis geht hervor, wie hoch der Energiebedarf für das Bauwerk sein wird, welche Bauteile Wärmeverluste erzeugen, welche (wärmedämmtechnische)  Qualität das Bauwerk besitzt, etc. Er ist auch Grundlage zur Wahl wirtschaftlicher Maßnahmen zur Energieeinsparung.

Beispiel eines Wärmeschutznachweises 

 

Neu : Seit 01.05.2011 ist für Neubauten  die “Bewertung lüftungstechnischer Maßnahmen nach DIN 1946-6 Kap. 4.2” erforderlich, ebenso bei Sanierung von Bauten, wenn lüftungsrelevante Eingriffe erfolgen, z.B. bei Austausch von mehr als 1/3 der Fensterfläche oder bei Abdichtung von mehr als 1/3 der Dachfläche.

Wir erstellen Wärmeschutznachweise, sowohl für geplante als auch bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude.
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